Die Ausbildung in den Klassen

 BeschreibungAlter ab
A1
Motorrad
leichte Krafträder
  • bis 125 cm3
  • bis 11 kW
  • Leistungsgewicht bis zu 0,1 kW/kg
und dreirädrige KFZ
  • mehr als 50 cm3
  • mehr als 45 km/h
  • bis 15 kW
Eingeschlossen AM

16 Jahre
A2
Motorrad
Krafträder
  • bis 35 kW
  • Leistungsgewicht bis zu 0,2 kW/kg
Eingeschlossen AM, A1
18 Jahre Erweiterung von A1 nach 2 Jahren + praktische Prüfung
A
Motorrad 
Krafträder
  • mehr als 50 cm3
  • mehr als 45 kW/h
und
  • dreirädrige KFZ mit mehr als 15 kW
Eingeschlossen AM, A1, A2
24 Jahre bei direktem Zugang
20 Jahre bei 2 Jahren Vorbesitz A2 + praktische Prüfung

21 Jahre
B
Kraftwagen
Kraftfahrzeuge mit einer zGM von nicht mehr als 3.500 kg, nicht mehr als 8 Personen außer Fahrer, Anhänger mit nicht mehr als 750 kg zGM oder Anhänger über 750 kg zGM wenn zGM der Kombination 3.500 kg nicht überschreitet.

Eingeschlossen AM
18 Jahre
17 Jahre
(BF)

Anmeldungen zur Fahrerlaubnis sind 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich. Die Begleitperson bei BF 17 muss mindestens 30 Jahre alt sein, 5 Jahre im Besitz der FE sein und zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht mehr als einen Punkt besitzen.

Durchführung von Seminaren

für Fahranfänger

Praxisbegleitung

Einzelstunden für Führerscheininhaber, welche Fahrunsicherheiten nach längerer Pause beseitigen wollen. Zeit und Umfang nach Ihren Wünschen.